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KOBAU Magnetvlies
KOBAU Magnetvlies dient zur Herstellung von unsichtbaren Kommunikation-, Präsentation- bzw. Informationsfläschen zur dauerhaften oder sporadischen Nutzung.
Anstrichsystemen bei Putzoberflächenrissen, Putz, Beton der Rissart A.1 entsprechend der Klassifizierung im BFS-Merkblatt Nr. 19. Aufgrund der regelmäßigen Glasfaserstruktur werden im Bereich des Trocken- und Innenausbau hochwertige Oberflächen erzielt.
KOBAU Magnetvlies ist ein mineralisches Glasvlies mit ferrithaltiger Folie und rückseitiger Vlieskaschierung.
KOBAU Magnetvlies beeinträchtigt keine Mobilfunk- oder W-Lan Netze.
Es wird empfohlen Neodyn Magnete zu verwenden.
Nur innen einsetzbar.
Verarbeitung
Die zu bearbeitende Fläche gemäß VOB, Teil C, DIN 18363 bzw. BFS-Merkblättern vorbereiten. Zur Verklebung wird Pufas Hartschaumkleber oder Pufas Wandbelagskleber empohlen. KOBAU Magnetvlies von der Rolle oder als Zuschnitt in Wandklebetechnik verarbeiten. Bahnen auf Stoß verkleben und mit einem geeigneten Tapezierwerkzeug blasenfrei andrücken.Den überschüssigen Kleber im Stoßbereich mit einem feuchten Lappen entfernen.
Nach guter Durchtrocknung der Fläche (mind. 24 Std.) weiterführende Arbeiten ausführen.
Produktangaben
Technische Daten | |
Qualität | beschichtetes Glasfaservlies |
Farbton | weiß |
Gewicht | ca. 1100 g/m² |
Dicke | ca. 800 μm |
Funktion Lieferform |
magnetisch |
Abmessung der Rollen: | 1,00 m x 2,60 m = Art. Nr. 340100260 1,00 m x 10,40 m = Art. Nr. 340101040 1,00 m x variable Länge zwischen 2,61 – 10,39 m = Art: Nr. 340xxxxxx |
Sondermaße: | > 2,60 m oder < 10,40m |
Arbeitsgeräte/Einbettungsstoffe |
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Cuttermesser, Tapezierspachtel, Anduckwalze | |
Materialbedarf |
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ca. 350g Kleber / m² 1,1 m² Magnetvlies / m² |
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Lagerung |
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Trocken, kühl, in geschlossenen Räumen |
Vorstehende Angaben entsprechen dem derzeitigen Stand der Entwicklung. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Da die Anwendung und Verarbeitung unserer Produkte außerhalb unseres Einflusses liegen und wechselnde Gegebenheiten bei Anwendung, Arbeitsweisen und Werkstoffen eine Abstimmung auf die jeweiligen Arbeitsverhältnisse erfordert, kann eine Rechtsverbindlichkeit aus diesen technischen Informationen nicht abgeleitet werden. Mit dieser Ausgabe verlieren frühere technische Merkblätter ihre Gültigkeit.