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KOBAU Glasgewebe
Anwendungsbereich/Eigenschaften Verwendung als dekorative Wand- und Deckenbekleidung im Innenbereich. Das Glasdekogewebe bietet durch den textilen Charakter, den verschiedenen Gewebemustern und der Möglichkeit der individuellen Farbanpassung, vielseitigste Gestaltungsmöglichkeiten für eine moderne und zweckmäßige Raumkonzeption. Wasserfest, verrottungsfest, wasserdampfdurchlässig, atmungsaktiv, toxikologisch unbedenklich, formstabil. Der Untergrund muss sauber, trocken und stabil sein. Die Richtlinie VOB, Teil C, DIN 18363, Absatz 3 ist einzuhalten. Stark saugende, kalkhaltige oder sandige Untergründe müssen mit wasserverdünnbarer Tapetengrundierung vorbehandelt werden. Q3 oder Q4 Qualität ist für den Untergrund notwendig. Achtung: Der Untergrund muss noch saugfähig bleiben! Die Raum- und Wandoberfl ächentemperatur darf nicht unter 16°C liegen.
Verarbeitung
Kleben
Glasgewebekleber verwenden, den Kleber mittels Rolle oder Pinsel auf den Untergrund auftragen. Die zugeschnittenen Bahnen auf Stoß ansetzen, in das nasse Kleberbett einlegen und mit einer Tapezierspachtel gut andrücken. Überstände mit einem Cuttermesser abschneiden. Gewebe niemals gestürzt oder seitenverkehrt verarbeiten, da sonst ungleichmäßige Strukturen entstehen.
Oberflächenbeschichtung
Nach dem vollständigen Trocknen (24 Stunden) des Gewebes Grundanstrich ausführen.
Alle gängigen Anstrichmittel wie zum Beispiel Dispersions-, Latex-, Acryl- oder Silikat Farben oder Aqua-Wandlackfarben können verwendet werden. Es ist eine Zwischen- sowie Schlussbeschichtung durchzuführen.
Die Herstellerangaben der Anstrichmittel beachten.
Produktangaben
Qualität | Glasfaser-Gewebe |
Farbton | weiß, matt |
Gewicht | 90 - 275 g/m² |
Wassergefährdungsklasse Lieferform |
0 |
Rollen der Abmessung: | 1 m x 50 m |
Vorstehende Angaben entsprechen dem derzeitigen Stand der Entwicklung. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Da die Anwendung und Verarbeitung unserer Produkte außerhalb unseres Einflusses liegen und wechselnde Gegebenheiten bei Anwendung, Arbeitsweisen und Werkstoffen eine Abstimmung auf die jeweiligen Arbeitsverhältnisse erfordert, kann eine Rechtsverbindlichkeit aus diesen technischen Informationen nicht abgeleitet werden. Mit dieser Ausgabe verlieren frühere technische Merkblätter ihre Gültigkeit.