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KOBAU G- Aqua 150
KOBAU G- Aquavlies 150 dient zur Armierung von Anstrichsystemen bei Putzoberflächenrissen, Putz, Beton der Rissart A.1 entsprechend der Klassifizierung im BFS-Merkblatt Nr. 19. Aufgrund der regelmäßigen Glasfaserstruktur werden im Bereich des Trocken- und Innenausbaus hochwertige Oberflächen erzielt. KOBAU G- Aquavlies 150 ist beidseitig weiß pigmentiert und mit einer wasseraktivierbaren Kleberschicht auf der Rückseite ausgestattet.
Nur innen einsetzbar.
Verarbeitung
Die zu armierende Fläche gemäß VOB, Teil C, DIN 18363 bzw. BFS-Merkblättern vorbereiten.
KOBAU G- Aquavlies 150 von der Rolle oder als Zuschnitt durch eine mit sauberem Wasser gefüllte Tauchwanne langsam und gleichmäßig ziehen. Die Bahnen zusammenlegen aber nicht knicken und ca. 1- 3 Minuten ruhen lassen, damit das aufgetragene Wasser den Kleber aktivieren kann.
KOBAU G- Aquavlies 150 kann auf Stoß verklebt oder im Doppelnahtschnittverfahren verarbeitet werden.
Stoß-/ Nahtbereich bündig andrücken.
Nach guter Durchtrocknung der Vliesverklebung (mind. 12 Stunden) weiterführende Arbeiten ausführen.
Rolleninnenseite (mit der leichtgrünen Markierung) wandseitig verkleben. Nicht gestürzt verarbeiten.
Produktangaben
Technische Daten | |
Qualität | beschichtetes Glasfaservlies |
Farbton | weiß |
spezifisches Gewicht | ca.150 g/m² |
Dicke | ca. 340 µm |
Funktion Lieferform |
diffusionsoffen |
Rollen der Abmessung: | 1,00 m x 50 m = Art. Nr. 316100050 |
Arbeitsgeräte / Einbettungsstoffe |
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Wasserbad- Taperiergerät Cuttermesser, Tapezierspachtel, Andrückwalze |
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Materialbedarf |
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Glasgewebekleber oder geeigneter Vlieskleber Verbrauch je nach Untergrund |
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Lagerung |
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trocken, kühl, in geschlossenen Räumen |
Vorstehende Angaben entsprechen dem derzeitigen Stand der Entwicklung. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Da die Anwendung und Verarbeitung unserer Produkte außerhalb unseres Einflusses liegen und wechselnde Gegebenheiten bei Anwendung, Arbeitsweisen und Werkstoffen eine Abstimmung auf die jeweiligen Arbeitsverhältnisse erfordert, kann eine Rechtsverbindlichkeit aus diesen technischen Informationen nicht abgeleitet werden. Mit dieser Ausgabe verlieren frühere technische Merkblätter ihre Gültigkeit.