Rissarten/SYMBOL Erklärung

Rissarten Erklärung

A.1 Putzoberflächenrisse

Putzrisse, nicht vom Putzträger ausgehend (mörtel- und putztechnisch bedingte Risse).
Prüfung durch Benetzungsprobe mit Wasser. Bei Benetzung mit Wasser zeichnen sich vorhandene Risse dunkler auf der Fläche ab.


Beschreibung

Sie können als haarfeine, netzartige Risse auftreten. Je nach Ursache handelt es sich um Sinter- oder Schwundrisse in der Oberfläche der obersten Putzlage.

Bei trockenem Putz sind sie häufig zunächst nicht zu erkennen.

Rissursache

  • Zu feiner, gleichförmiger Sand in der letzten Putzlage.
  • Zu viele aufschlämmbare Bestandteile toniger Natur im Mörtelsand.
  • Zu hoher Bindemittelanteil im Oberputz.
  • Zu starke Oberflächenbearbeitung (Filzen, Glätten, Reiben), Bindemittelanreicherungen.
  • Zu schneller Entzug des Anmachwassers.

A.2 Durch Putzlagen gehende Risse

Putzrisse, nicht vom Putzträger ausgehend (mörtel- und putztechnisch bedingte Risse).
Prüfung durch Benetzungsprobe mit Wasser. Bei Benetzung mit Wasser zeichnen sich vorhandene Risse dunkler auf der Fläche ab.


Beschreibung

Sie treten netzartig und deutlicher als Putzoberflächenrisse in Erscheinung.

Rissursache

  • Zu viele aufschlämmbare Bestandteile, z.B. bei lehmhaltigem Mörtelsand (Schwundrisse).
  • Zu bindemittelreiche Mörtelzusammensetzung (Schwundrisse).
  • Zu dicke Putzlage (Absackrisse, Schwundrisse).
  • Zu schneller Entzug des Anmachwassers durch Hitze, Sonne, Wind oder stark saugende Untergründe.

B.1 Risse an Stoß- und Lagerfugen

Risse, vom Putzträger ausgehend


Beschreibung

Diese Risse gehen durch die ganze Putzdicke bis in die Mauerwerksfugen und sind am Rissverlauf, der mit den Mauerwerksfugen weitgehend identisch ist, erkennbar.

Rissursache

  • Ungenügende Austrocknung des Mauerwerks.
  • Stark abweichende Eigenschaften der Mauerwerkbaustoffe (Mischmauerwerk).
  • Nicht vollfugiges Mauerwerk.
  • Stark abweichende Eigenschaften von Mauerwerkbaustoffen und Fugenmörtel.
  • Thermische Spannungen, vom Wandbildner ausgehend.

B.2 Risse durch Formveränderung unterschiedlicher Wandbildner

Risse, vom Putzträger ausgehend


Beschreibung

Diese Risse gehen durch die ganze Putzdicke bis in die Mauerwerksfugen und sind am Rissverlauf, der mit den Mauerwerksfugen weitgehend identisch ist, erkennbar.

Rissursache

  • Volumenveränderung durch Temperatur- und Feuchtigkeitseinwirkungen.
  • z.B. bei Mischmauerwerk und Holzwolle-Leichbauplatten.

C.1 Bautechnische und konstruktionsabhängige Risse

Baudynamische Risse
Da der Bewegungsablauf dieser Risse häufig nicht einwandfrei abzugrenzen ist, können zusätzlich bautechnische Maßnahmen erforderlich werden. z.B. Einbau von Dehnungsschienen, Ausbilden sichbarer Fugen (Ausspritzen mit geeigneten Fugendichtmassen).


Beschreibung

Gerade, regelmäßig oder unregelmäßig verlaufend, dünn bis weit geöffnet, horizontal oder vertikal. Sie treten z.B. am Deckenanschluß, in Höhen von Etagendecken und Ecken von Öffnungen (Fenster, Türen), am Dachanschluß und anderen Schwachstellen des Bauwerks auf.

Rissursache

  • Bewegungen und Verformungen durch Zug- und Druckspannung, durch Dehnung und Setzung.
  • Durch Windbelastung.
  • Durch Deckenschub.
  • Durch fehlende Bewegungsfugen.
  • Anschlüsse von Bauteilen oder Baustoffen mit unterschiedlichen Eigenschaften.

C.2 Baugrund bedingte Risse

Baudynamische Risse
Da der Bewegungsablauf dieser Risse häufig nicht einwandfrei abzugrenzen ist, können zusätzlich bautechnische Maßnahmen erforderlich werden. z.B. Einbau von Dehnungsschienen, Ausbilden sichbarer Fugen (Ausspritzen mit geeigneten Fugendichtmassen).


Beschreibung

Bis ins Mauerwerk hinein durchgehende Risse, meist breit aufklaffend.

Rissursache

  • Geologische Setzungen.
  • Verursacht durch Bewegungen des Baugrundes, Erdbeben, Bergbauschäden u. dgl.
  • Erschütterungen durch Straßenverkehr, Bahnverkehr, Luftverkehr u. dgl.

Symbol Erklärung

FUGENARMIERUNG / RISSARMIERUNG

Fugenarmierung im Trockenausbau


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Fugenarmierung bei Betonfertigteilelementen/ Spannbetondecken


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FLÄCHENARMIERUNG

Armierung und Verstärkung von Anstrich- und Beschichtungswerkstoffen


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Armieren statt Mehrfachspachteln - Armierung als Arbeitshilfe


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KOBAU Polypropylen-Vlies WO 50

KOBAU Polypropylen-Vlies WO 50 dient zur Armierung und Verstärkung von niedrigviskosen Werkstoffen zur Bodenbeschichtung. Weiterhin wird die Schichtdicke derartiger Systeme erhöht. Besonders im Bereich von Wandauf- und -abkantungen, Ecken, Durchdringungen wird somit die Sicherheit der Abdichtung gewährleistet. KOBAU Polypropylen-Vlies WO 50 ist ein Spinnvlies aus Endlosfasern, die thermisch fixiert sind. KOBAU Polypropylen-Vlies WO 50 ist wasserfest, witterungs- und chemikalienbeständig und besitzt eine gute Anschmiegung um Ecken und Kanten.

Innen und außen einsetzbar.

Verarbeitung

Untergrund gemäß den Anforderungen des Herstellers der Beschichtungsstoffe vorbereiten. Anschließend Beschichtungsmaterial nach Herstellervorschrift auftragen. KOBAU Polypropylen-Vlies WO 50 von der Rolle oder als Zuschnitt in die noch nasse Beschichtung falten- und blasenfrei einbetten. Je nach Werkstoffart Flächen nach Trocknung in ein oder mehreren Arbeitsgängen überarbeiten.

Produktangaben

Technische Daten  
Qualität PP-Filament
Farbton naturweiß
Verfestigung thermisch
spezifisches Gewicht nach DIN 53854 ca. 50 g/m²
Dicke ca. 300 µm
Höchstzugkraft längs ca. 115 N
Höchstzugkraft quer ca. 90 N
Dehnung längs ca. 95%
Dehnung quer

Lieferform
ca. 95%
Rollen der Abmessung: 1,00 m x 50 m = Art. Nr. 270100050
(weitere Abmessungen auf Anfrage)

Arbeitsgeräte
 
Rolle, Pinsel oder Spritzgerät

Materialbedarf
 
Einbettungsmaterial gemäß Anforderungen und Vorgaben des Herstellers

Lagerung
 
trocken, kühl, in geschlossenen Räumen

Hinweis
 
Weiterführende Arbeiten unter Beachtung der jeweiligen Herstellervorschriften verrichten.

Vorstehende Angaben entsprechen dem derzeitigen Stand der Entwicklung. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Da die Anwendung und Verarbeitung unserer Produkte außerhalb unseres Einflusses liegen und wechselnde Gegebenheiten bei Anwendung, Arbeitsweisen und Werkstoffen eine Abstimmung auf die jeweiligen Arbeitsverhältnisse erfordert, kann eine Rechtsverbindlichkeit aus diesen technischen Informationen nicht abgeleitet werden. Mit dieser Ausgabe verlieren frühere technische Merkblätter ihre Gültigkeit.