Rissarten/SYMBOL Erklärung

Rissarten Erklärung

A.1 Putzoberflächenrisse

Putzrisse, nicht vom Putzträger ausgehend (mörtel- und putztechnisch bedingte Risse).
Prüfung durch Benetzungsprobe mit Wasser. Bei Benetzung mit Wasser zeichnen sich vorhandene Risse dunkler auf der Fläche ab.


Beschreibung

Sie können als haarfeine, netzartige Risse auftreten. Je nach Ursache handelt es sich um Sinter- oder Schwundrisse in der Oberfläche der obersten Putzlage.

Bei trockenem Putz sind sie häufig zunächst nicht zu erkennen.

Rissursache

  • Zu feiner, gleichförmiger Sand in der letzten Putzlage.
  • Zu viele aufschlämmbare Bestandteile toniger Natur im Mörtelsand.
  • Zu hoher Bindemittelanteil im Oberputz.
  • Zu starke Oberflächenbearbeitung (Filzen, Glätten, Reiben), Bindemittelanreicherungen.
  • Zu schneller Entzug des Anmachwassers.

A.2 Durch Putzlagen gehende Risse

Putzrisse, nicht vom Putzträger ausgehend (mörtel- und putztechnisch bedingte Risse).
Prüfung durch Benetzungsprobe mit Wasser. Bei Benetzung mit Wasser zeichnen sich vorhandene Risse dunkler auf der Fläche ab.


Beschreibung

Sie treten netzartig und deutlicher als Putzoberflächenrisse in Erscheinung.

Rissursache

  • Zu viele aufschlämmbare Bestandteile, z.B. bei lehmhaltigem Mörtelsand (Schwundrisse).
  • Zu bindemittelreiche Mörtelzusammensetzung (Schwundrisse).
  • Zu dicke Putzlage (Absackrisse, Schwundrisse).
  • Zu schneller Entzug des Anmachwassers durch Hitze, Sonne, Wind oder stark saugende Untergründe.

B.1 Risse an Stoß- und Lagerfugen

Risse, vom Putzträger ausgehend


Beschreibung

Diese Risse gehen durch die ganze Putzdicke bis in die Mauerwerksfugen und sind am Rissverlauf, der mit den Mauerwerksfugen weitgehend identisch ist, erkennbar.

Rissursache

  • Ungenügende Austrocknung des Mauerwerks.
  • Stark abweichende Eigenschaften der Mauerwerkbaustoffe (Mischmauerwerk).
  • Nicht vollfugiges Mauerwerk.
  • Stark abweichende Eigenschaften von Mauerwerkbaustoffen und Fugenmörtel.
  • Thermische Spannungen, vom Wandbildner ausgehend.

B.2 Risse durch Formveränderung unterschiedlicher Wandbildner

Risse, vom Putzträger ausgehend


Beschreibung

Diese Risse gehen durch die ganze Putzdicke bis in die Mauerwerksfugen und sind am Rissverlauf, der mit den Mauerwerksfugen weitgehend identisch ist, erkennbar.

Rissursache

  • Volumenveränderung durch Temperatur- und Feuchtigkeitseinwirkungen.
  • z.B. bei Mischmauerwerk und Holzwolle-Leichbauplatten.

C.1 Bautechnische und konstruktionsabhängige Risse

Baudynamische Risse
Da der Bewegungsablauf dieser Risse häufig nicht einwandfrei abzugrenzen ist, können zusätzlich bautechnische Maßnahmen erforderlich werden. z.B. Einbau von Dehnungsschienen, Ausbilden sichbarer Fugen (Ausspritzen mit geeigneten Fugendichtmassen).


Beschreibung

Gerade, regelmäßig oder unregelmäßig verlaufend, dünn bis weit geöffnet, horizontal oder vertikal. Sie treten z.B. am Deckenanschluß, in Höhen von Etagendecken und Ecken von Öffnungen (Fenster, Türen), am Dachanschluß und anderen Schwachstellen des Bauwerks auf.

Rissursache

  • Bewegungen und Verformungen durch Zug- und Druckspannung, durch Dehnung und Setzung.
  • Durch Windbelastung.
  • Durch Deckenschub.
  • Durch fehlende Bewegungsfugen.
  • Anschlüsse von Bauteilen oder Baustoffen mit unterschiedlichen Eigenschaften.

C.2 Baugrund bedingte Risse

Baudynamische Risse
Da der Bewegungsablauf dieser Risse häufig nicht einwandfrei abzugrenzen ist, können zusätzlich bautechnische Maßnahmen erforderlich werden. z.B. Einbau von Dehnungsschienen, Ausbilden sichbarer Fugen (Ausspritzen mit geeigneten Fugendichtmassen).


Beschreibung

Bis ins Mauerwerk hinein durchgehende Risse, meist breit aufklaffend.

Rissursache

  • Geologische Setzungen.
  • Verursacht durch Bewegungen des Baugrundes, Erdbeben, Bergbauschäden u. dgl.
  • Erschütterungen durch Straßenverkehr, Bahnverkehr, Luftverkehr u. dgl.

Symbol Erklärung

FUGENARMIERUNG / RISSARMIERUNG

Fugenarmierung im Trockenausbau


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Fugenarmierung bei Betonfertigteilelementen/ Spannbetondecken


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FLÄCHENARMIERUNG

Armierung und Verstärkung von Anstrich- und Beschichtungswerkstoffen


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Armieren statt Mehrfachspachteln - Armierung als Arbeitshilfe


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KOBAU Armiera® VP 190

KOBAU Armiera® VP 190 dient zur Armierung von Anstrichsystemen bei Putzoberflächenrissen, Putz, Beton der Rissart A.1 entsprechend der Klassifizierung im BFS-Merkblatt Nr. 19. Aufgrund der regelmäßigen Glasfaserstruktur werden im Bereich des Trocken- und Innenausbaus hochwertige Oberflächen erzielt. KOBAU Armiera VP 190 ist beidseitig weiß pigmentiert.

KOBAU Armiera® VP 190 entspricht nach der Verarbeitung der Brandklasse B 1 nach DIN 4102.

Zertifiziert nach Standard 100 by OEKO-TEX®.

Nur innen einsetzbar.

Verarbeitung

Die zu armierende Fläche gemäß VOB, Teil C, DIN 18363 bzw. BFS-Merkblättern vorbereiten. Anschließend Glasgewebekleber oder geeigneten Vlieskleber auftragen, rollen oder spritzen.

KOBAU Armiera® VP 190 von der Rolle oder als Zuschnitt in den noch nassen Kleber falten- und blasenfrei einlegen und andrücken.

KOBAU Armiera® VP 190 kann auf Stoß verklebt oder im Doppelnahtschnittverfahren verarbeitet werden.

Stoß-/ Nahtbereich bündig andrücken.

Nach guter Durchtrocknung der Vliesverklebung (mind. 12 Stunden) weiterführende Arbeiten ausführen.

Rolleninnenseite (mit der leichtgrünen Markierung) wandseitig verkleben. Nicht gestürzt verarbeiten.

Produktangaben

Technische Daten  
Qualität beschichtetes Glasfaservlies
Farbton weiß
spezifisches Gewicht ca.190 g/m²
Dicke ca. 300 µm
Zugfestigkeit längs 200 N/5 cm
Zugfestigkeit quer 160 N/5 cm
Funktion

Lieferform
diffusionsoffen
Rollen der Abmessung: 1,00 m x 25 m1,00 m x 50 m

Arbeitsgeräte / Einbettungsstoffe 
Rolle, Pinsel oder Spritzgerät
Cuttermesser, Tapezierspachtel

Materialbedarf 
Glasgewebekleber oder geeigneter Vlieskleber
Verbrauch je nach Untergrund

Lagerung 
trocken, kühl, in geschlossenen Räumen

Vorstehende Angaben entsprechen dem derzeitigen Stand der Entwicklung. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Da die Anwendung und Verarbeitung unserer Produkte außerhalb unseres Einflusses liegen und wechselnde Gegebenheiten bei Anwendung, Arbeitsweisen und Werkstoffen eine Abstimmung auf die jeweiligen Arbeitsverhältnisse erfordert, kann eine Rechtsverbindlichkeit aus diesen technischen Informationen nicht abgeleitet werden. Mit dieser Ausgabe verlieren frühere technische Merkblätter ihre Gültigkeit.