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KOBAU Armiera® VP 130 Projekt
KOBAU Armiera® VP 130 Projekt dient zur Armierung von Anstrichsystemen bei Putzoberflächenrissen, Putz, Beton der Rissart A.1 entsprechend der Klassifizierung im BFS-Merkblatt Nr. 19. Aufgrund der regelmäßigen Glasfaserstruktur werden im Bereich des Trocken- und Innenausbaus hochwertige Oberflächen erzielt. KOBAU Armiera® VP 130 Projekt ist beidseitig weiß pigmentiert.
KOBAU Armiera® VP 130 Projekt entspricht nach der Verarbeitung der Brandstoffklasse B 1 nach DIN 4102. Nur innen einsetzbar.
Verarbeitung
Putzarmierung:
Die zu armierende Fläche gemäß VOB, Teil C, DIN 18363 bzw. BFS-Merkblättern vorbereiten. Anschließend Glasgewebekleber satt aufstreichen, rollen oder spritzen.
Entweder: KOBAU Armiera® VP 130 Projekt von der Rolle oder als Zuschnitt in den noch nassen Kleber falten- und blasenfrei mit einer Überlappung von ca. 5 cm Breite einbetten. Rolleninnenseite zur Wand verkleben und nicht gestürzt verarbeiten. Mittels Doppelschnitt trennen, beide Randstreifen entfernen und KOBAU Armiera® VP 130 Projekt auf Stoß nahtlos zusammenfügen.
Oder: KOBAU Armiera® VP 130 Projekt direkt auf Stoß verkleben. Stoßbereich bündig andrücken.
Nach guter Durchtrocknung der Vliesverklebung (mind.12 Std.) weiterführende Arbeiten ausführen.
Produktangaben
Technische Daten | |
Qualität | beschichtetes Glasfaservlies |
Farbton | weiß |
Gewicht | ca.130 g/m² |
Dicke (ISO 534) | ca. 280 μm |
Bruchwiderstand längs (EN ISO 1924-2) | 170 N/15 mm |
Bruchwiderstand quer (EN ISO 1924-2) | min. 150 N/15 mm |
Funktion Lieferform |
diffusionsoffen |
Rollen der Abmessung: | 1,00 m x 50 m |
Arbeitsgeräte / Einbettungsstoffe |
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Rolle, Pinsel oder Spritzgerät Cuttermesser, Tapezierspachtel |
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Materialbedarf |
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Glasgewebekleber ca. 350 ml/m² | |
Lagerung |
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trocken, kühl, in geschlossenen Räumen. |
Vorstehende Angaben Entwicklung. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Da die Anwendung und Verarbeitung unserer Produkte außerhalb unseres Einflusses liegen und wechselnde Gegebenheiten bei Anwendung, Arbeitsweisen und Werkstoffen eine Abstimmung auf die jeweiligen Arbeitsverhältnisse erfordert, kann eine Rechtsverbindlichkeit aus diesen technischen Informationen nicht abgeleitet werden. Mit dieser Ausgabe verlieren alle frühere technischen Merkblätter ihre Gültigkeit.