Rissarten/SYMBOL Erklärung

Rissarten Erklärung

A.1 Putzoberflächenrisse

Putzrisse, nicht vom Putzträger ausgehend (mörtel- und putztechnisch bedingte Risse).
Prüfung durch Benetzungsprobe mit Wasser. Bei Benetzung mit Wasser zeichnen sich vorhandene Risse dunkler auf der Fläche ab.


Beschreibung

Sie können als haarfeine, netzartige Risse auftreten. Je nach Ursache handelt es sich um Sinter- oder Schwundrisse in der Oberfläche der obersten Putzlage.

Bei trockenem Putz sind sie häufig zunächst nicht zu erkennen.

Rissursache

  • Zu feiner, gleichförmiger Sand in der letzten Putzlage.
  • Zu viele aufschlämmbare Bestandteile toniger Natur im Mörtelsand.
  • Zu hoher Bindemittelanteil im Oberputz.
  • Zu starke Oberflächenbearbeitung (Filzen, Glätten, Reiben), Bindemittelanreicherungen.
  • Zu schneller Entzug des Anmachwassers.

A.2 Durch Putzlagen gehende Risse

Putzrisse, nicht vom Putzträger ausgehend (mörtel- und putztechnisch bedingte Risse).
Prüfung durch Benetzungsprobe mit Wasser. Bei Benetzung mit Wasser zeichnen sich vorhandene Risse dunkler auf der Fläche ab.


Beschreibung

Sie treten netzartig und deutlicher als Putzoberflächenrisse in Erscheinung.

Rissursache

  • Zu viele aufschlämmbare Bestandteile, z.B. bei lehmhaltigem Mörtelsand (Schwundrisse).
  • Zu bindemittelreiche Mörtelzusammensetzung (Schwundrisse).
  • Zu dicke Putzlage (Absackrisse, Schwundrisse).
  • Zu schneller Entzug des Anmachwassers durch Hitze, Sonne, Wind oder stark saugende Untergründe.

B.1 Risse an Stoß- und Lagerfugen

Risse, vom Putzträger ausgehend


Beschreibung

Diese Risse gehen durch die ganze Putzdicke bis in die Mauerwerksfugen und sind am Rissverlauf, der mit den Mauerwerksfugen weitgehend identisch ist, erkennbar.

Rissursache

  • Ungenügende Austrocknung des Mauerwerks.
  • Stark abweichende Eigenschaften der Mauerwerkbaustoffe (Mischmauerwerk).
  • Nicht vollfugiges Mauerwerk.
  • Stark abweichende Eigenschaften von Mauerwerkbaustoffen und Fugenmörtel.
  • Thermische Spannungen, vom Wandbildner ausgehend.

B.2 Risse durch Formveränderung unterschiedlicher Wandbildner

Risse, vom Putzträger ausgehend


Beschreibung

Diese Risse gehen durch die ganze Putzdicke bis in die Mauerwerksfugen und sind am Rissverlauf, der mit den Mauerwerksfugen weitgehend identisch ist, erkennbar.

Rissursache

  • Volumenveränderung durch Temperatur- und Feuchtigkeitseinwirkungen.
  • z.B. bei Mischmauerwerk und Holzwolle-Leichbauplatten.

C.1 Bautechnische und konstruktionsabhängige Risse

Baudynamische Risse
Da der Bewegungsablauf dieser Risse häufig nicht einwandfrei abzugrenzen ist, können zusätzlich bautechnische Maßnahmen erforderlich werden. z.B. Einbau von Dehnungsschienen, Ausbilden sichbarer Fugen (Ausspritzen mit geeigneten Fugendichtmassen).


Beschreibung

Gerade, regelmäßig oder unregelmäßig verlaufend, dünn bis weit geöffnet, horizontal oder vertikal. Sie treten z.B. am Deckenanschluß, in Höhen von Etagendecken und Ecken von Öffnungen (Fenster, Türen), am Dachanschluß und anderen Schwachstellen des Bauwerks auf.

Rissursache

  • Bewegungen und Verformungen durch Zug- und Druckspannung, durch Dehnung und Setzung.
  • Durch Windbelastung.
  • Durch Deckenschub.
  • Durch fehlende Bewegungsfugen.
  • Anschlüsse von Bauteilen oder Baustoffen mit unterschiedlichen Eigenschaften.

C.2 Baugrund bedingte Risse

Baudynamische Risse
Da der Bewegungsablauf dieser Risse häufig nicht einwandfrei abzugrenzen ist, können zusätzlich bautechnische Maßnahmen erforderlich werden. z.B. Einbau von Dehnungsschienen, Ausbilden sichbarer Fugen (Ausspritzen mit geeigneten Fugendichtmassen).


Beschreibung

Bis ins Mauerwerk hinein durchgehende Risse, meist breit aufklaffend.

Rissursache

  • Geologische Setzungen.
  • Verursacht durch Bewegungen des Baugrundes, Erdbeben, Bergbauschäden u. dgl.
  • Erschütterungen durch Straßenverkehr, Bahnverkehr, Luftverkehr u. dgl.

Symbol Erklärung

FUGENARMIERUNG / RISSARMIERUNG

Fugenarmierung im Trockenausbau


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Fugenarmierung bei Betonfertigteilelementen/ Spannbetondecken


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FLÄCHENARMIERUNG

Armierung und Verstärkung von Anstrich- und Beschichtungswerkstoffen


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Armieren statt Mehrfachspachteln - Armierung als Arbeitshilfe


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KOBAU Glasgitter-Gewebe 5/5 A Bandagen

KOBAU Glasgitter-Gewebe 5 / 5 A dient zur Armierung von Putzen und Spachtelmassen bei Putzoberflächenrissen der Rissart A.1 und A.2 entsprechend der Klassifizierung im BFS-Merkblatt Nr. 19. Die Technik „Armieren statt Mehrfachspachteln“ erlaubt das Glätten rauher Untergründe wie Glasgewebetapete oder Buntsteinputz in einem Arbeitsgang. KOBAU Glasgitter-Gewebe 5/5 A ist schiebefest, wasser-, alkali- und chemikalienbeständig appretiert und verrottungsbeständig.

Innen und außen einsetzbar.

Verarbeitung

Die zu armierende Fläche gemäß VOB, Teil C, DIN 18363 bzw. BFS-Merkblättern vorbereiten. Anschließend Einbettungsmaterial nach Herstellervorschrift gleichmäßig auftragen. KOBAU Glasgitter-Gewebe 5 / 5 A von der Rolle oder als Zuschnitt in die noch nasse Beschichtung faltenfrei mit einer Überlappung von ca. 5-10 cm Breite einbetten. Im Anschluss Einbettungsmaterial nochmals gleichmäßig auftragen, so daß das Gewebe nicht mehr sichtbar ist.

Produktangaben

Technische Daten  
Qualität Glasfaser-Gewebe
Farbton weiß
Gewicht (DIN 53854) ca. 58 g/m2 (±10%)
Maschenöffnung ca. 1,0 x 2,0 mm
Höchstzugkraft Kette (DIN 53857 T1) ca. 750 N/5 cm
Höchstzugkraft Schuss (DIN 53857 T1) ca. 650 N/5 cm
Höchstzugkraft-Dehnung Kette (DIN 53857 T1) ≤ 3,5 %
Höchstzugkraft-Dehnung Schuss (DIN 53857 T1) ≤ 2,5 %
Alkalibeständigkeit

Lieferforn
50 % Reißfestigkeit
nach 28 Tagen
Rollen der Abmessung:  0,05 m x 50 m = Art. Nr.140005050
0,10 m x 50 m = Art. Nr.140010050
(weitere Abmessungen auf Anfrage)

Arbeitsgeräte
 
Spachtel, Glättwerkzeug
Zahnkelle 4x6x4 mm

Lagerung
 
trocken, kühl, in geschlossenen Räumen

Hinweis
 
Weiterführende Arbeiten unter Beachtung der jeweiligen Herstellervorschriften verrichten. Größere Rauhtiefen oder grobe Unebenheiten sind vor Ausführung der KOBAU-Technik „Armieren statt Mehrfachspachteln“ durch eine Kratzspachtelung zu beseitigen.

Vorstehende Angaben entsprechen dem derzeitigen Stand der Entwicklung. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Da die Anwendung und Verarbeitung unserer Produkte außerhalb unseres Einflusses liegen und wechselnde Gegebenheiten bei Anwendung, Arbeitsweisen und Werkstoffen eine Abstimmung auf die jeweiligen Arbeitsverhältnisse erfordert, kann eine Rechtsverbindlichkeit aus diesen technischen Informationen nicht abgeleitet werden. Mit dieser Ausgabe verlieren alle frühere technischen Merkblätter ihre Gültigkeit.