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KOBAU Glasgitter-Gewebe 5/5 A Bandagen
KOBAU Glasgitter-Gewebe 5 / 5 A dient zur Armierung von Putzen und Spachtelmassen bei Putzoberflächenrissen der Rissart A.1 und A.2 entsprechend der Klassifizierung im BFS-Merkblatt Nr. 19. Die Technik „Armieren statt Mehrfachspachteln“ erlaubt das Glätten rauher Untergründe wie Glasgewebetapete oder Buntsteinputz in einem Arbeitsgang. KOBAU Glasgitter-Gewebe 5/5 A ist schiebefest, wasser-, alkali- und chemikalienbeständig appretiert und verrottungsbeständig.
Innen und außen einsetzbar.
Verarbeitung
Die zu armierende Fläche gemäß VOB, Teil C, DIN 18363 bzw. BFS-Merkblättern vorbereiten. Anschließend Einbettungsmaterial nach Herstellervorschrift gleichmäßig auftragen. KOBAU Glasgitter-Gewebe 5 / 5 A von der Rolle oder als Zuschnitt in die noch nasse Beschichtung faltenfrei mit einer Überlappung von ca. 5-10 cm Breite einbetten. Im Anschluss Einbettungsmaterial nochmals gleichmäßig auftragen, so daß das Gewebe nicht mehr sichtbar ist.
Produktangaben
Technische Daten | |
Qualität | Glasfaser-Gewebe |
Farbton | weiß |
Gewicht (DIN 53854) | ca. 58 g/m2 (±10%) |
Maschenöffnung | ca. 1,0 x 2,0 mm |
Höchstzugkraft Kette (DIN 53857 T1) | ca. 750 N/5 cm |
Höchstzugkraft Schuss (DIN 53857 T1) | ca. 650 N/5 cm |
Höchstzugkraft-Dehnung Kette (DIN 53857 T1) | ≤ 3,5 % |
Höchstzugkraft-Dehnung Schuss (DIN 53857 T1) | ≤ 2,5 % |
Alkalibeständigkeit Lieferforn |
50 % Reißfestigkeit nach 28 Tagen |
Rollen der Abmessung: | 0,05 m x 50 m = Art. Nr.140005050 0,10 m x 50 m = Art. Nr.140010050 (weitere Abmessungen auf Anfrage) |
Arbeitsgeräte |
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Spachtel, Glättwerkzeug Zahnkelle 4x6x4 mm |
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Lagerung |
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trocken, kühl, in geschlossenen Räumen | |
Hinweis |
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Weiterführende Arbeiten unter Beachtung der jeweiligen Herstellervorschriften verrichten. Größere Rauhtiefen oder grobe Unebenheiten sind vor Ausführung der KOBAU-Technik „Armieren statt Mehrfachspachteln“ durch eine Kratzspachtelung zu beseitigen. |
Vorstehende Angaben entsprechen dem derzeitigen Stand der Entwicklung. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Da die Anwendung und Verarbeitung unserer Produkte außerhalb unseres Einflusses liegen und wechselnde Gegebenheiten bei Anwendung, Arbeitsweisen und Werkstoffen eine Abstimmung auf die jeweiligen Arbeitsverhältnisse erfordert, kann eine Rechtsverbindlichkeit aus diesen technischen Informationen nicht abgeleitet werden. Mit dieser Ausgabe verlieren alle frühere technischen Merkblätter ihre Gültigkeit.