- Startseite
- Produkte
- Bandagen
- KOBAU Glasgitter-Fugenband
KOBAU Glasgitter-Fugenband
KOBAU Glasgitter-Fugenband dient zur Armierung von Fugen bei Gipskartonplatten. KOBAU Glasgitter-Fugenband ist schiebefest appretiert, unquellbar und verrottungsbeständig.
KOBAU Glasgitter-Fugenband zeichnet sich durch einfache, saubere Handhabung aus, da es selbstklebend ausgerüstet ist. Die Gitterstruktur ermöglicht eine sichere Durchdringung der Spachtelmasse und sorgt für eine vollständige Auffüllung von Hohlräumen.
Nur innen einsetzbar.
Verarbeitung
Die zu armierende Fläche gemäß VOB, Teil C, DIN 18363, DIN 18350 bzw. BFS-Merkblättern vorbereiten. Der Untergrund muss trocken und staubfrei sein. Gegebenenfalls ist eine Grundierung vorzunehmen. Es gelten die verbindlichen Angaben der Hersteller bzw. Systemanbieter. Anschließend KOBAU Glasgitter-Fugenband mittig über der zu armierenden Fuge abrollen und andrücken. Fugenbandansätze mind. 5 cm überlappen. Im Anschluss geeigneten Füllspachtel durch das Fugenband hindurch auftragen und fachgerecht glätten.
Produktangaben
Technische Daten | |
Qualität | Glasfasergewebe |
Gewicht | ca. 64,5 g/m² |
Reißfestigkeit Kette | 260 N/2,54 cm |
Reißfestigkeit Schuss | 483 N/2,54 cm |
Fadendichte Kette | 35,4 Fäden/10 cm |
Fadendichte Schuss Lieferform |
35,4 Fäden/10 cm |
Rollen der Abmessung: | 0,05 m x 20 m = Art.Nr. 160005020 0,05 m x 45 m = Art.Nr. 160005045 0,05 m x 90 m = Art.Nr. 160005090 0,10 m x 45 m = Art.Nr. 160010045 0,10 m x 90 m = Art.Nr. 160010090 (weitere Abmessungen auf Anfrage) |
Arbeitsgeräte |
|
Glättwerkzeug | |
Materialbedarf |
|
Fugenfüllmaterial je nach Herstellerangaben | |
Lagerung |
|
trocken, kühl, in geschlossenen Räumen | |
Hinweis |
|
Weiterführende Arbeiten unter Beachtung der jeweiligen Herstellervorschriften verrichten. |
Vorstehende Angaben entsprechen dem derzeitigen Stand der Entwicklung. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Da die Anwendung und Verarbeitung unserer Produkte außerhalb unseres Einflusses liegen und wechselnde Gegebenheiten bei Anwendung, Arbeitsweisen und Werkstoffen eine Abstimmung auf die jeweiligen Arbeitsverhältnisse erfordert, kann eine Rechtsverbindlichkeit aus diesen technischen Informationen nicht abgeleitet werden. Mit dieser Ausgabe verlieren frühere technische Merkblätter ihre Gültigkeit.