Rissarten/SYMBOL Erklärung

Rissarten Erklärung

A.1 Putzoberflächenrisse

Putzrisse, nicht vom Putzträger ausgehend (mörtel- und putztechnisch bedingte Risse).
Prüfung durch Benetzungsprobe mit Wasser. Bei Benetzung mit Wasser zeichnen sich vorhandene Risse dunkler auf der Fläche ab.


Beschreibung

Sie können als haarfeine, netzartige Risse auftreten. Je nach Ursache handelt es sich um Sinter- oder Schwundrisse in der Oberfläche der obersten Putzlage.

Bei trockenem Putz sind sie häufig zunächst nicht zu erkennen.

Rissursache

  • Zu feiner, gleichförmiger Sand in der letzten Putzlage.
  • Zu viele aufschlämmbare Bestandteile toniger Natur im Mörtelsand.
  • Zu hoher Bindemittelanteil im Oberputz.
  • Zu starke Oberflächenbearbeitung (Filzen, Glätten, Reiben), Bindemittelanreicherungen.
  • Zu schneller Entzug des Anmachwassers.

A.2 Durch Putzlagen gehende Risse

Putzrisse, nicht vom Putzträger ausgehend (mörtel- und putztechnisch bedingte Risse).
Prüfung durch Benetzungsprobe mit Wasser. Bei Benetzung mit Wasser zeichnen sich vorhandene Risse dunkler auf der Fläche ab.


Beschreibung

Sie treten netzartig und deutlicher als Putzoberflächenrisse in Erscheinung.

Rissursache

  • Zu viele aufschlämmbare Bestandteile, z.B. bei lehmhaltigem Mörtelsand (Schwundrisse).
  • Zu bindemittelreiche Mörtelzusammensetzung (Schwundrisse).
  • Zu dicke Putzlage (Absackrisse, Schwundrisse).
  • Zu schneller Entzug des Anmachwassers durch Hitze, Sonne, Wind oder stark saugende Untergründe.

B.1 Risse an Stoß- und Lagerfugen

Risse, vom Putzträger ausgehend


Beschreibung

Diese Risse gehen durch die ganze Putzdicke bis in die Mauerwerksfugen und sind am Rissverlauf, der mit den Mauerwerksfugen weitgehend identisch ist, erkennbar.

Rissursache

  • Ungenügende Austrocknung des Mauerwerks.
  • Stark abweichende Eigenschaften der Mauerwerkbaustoffe (Mischmauerwerk).
  • Nicht vollfugiges Mauerwerk.
  • Stark abweichende Eigenschaften von Mauerwerkbaustoffen und Fugenmörtel.
  • Thermische Spannungen, vom Wandbildner ausgehend.

B.2 Risse durch Formveränderung unterschiedlicher Wandbildner

Risse, vom Putzträger ausgehend


Beschreibung

Diese Risse gehen durch die ganze Putzdicke bis in die Mauerwerksfugen und sind am Rissverlauf, der mit den Mauerwerksfugen weitgehend identisch ist, erkennbar.

Rissursache

  • Volumenveränderung durch Temperatur- und Feuchtigkeitseinwirkungen.
  • z.B. bei Mischmauerwerk und Holzwolle-Leichbauplatten.

C.1 Bautechnische und konstruktionsabhängige Risse

Baudynamische Risse
Da der Bewegungsablauf dieser Risse häufig nicht einwandfrei abzugrenzen ist, können zusätzlich bautechnische Maßnahmen erforderlich werden. z.B. Einbau von Dehnungsschienen, Ausbilden sichbarer Fugen (Ausspritzen mit geeigneten Fugendichtmassen).


Beschreibung

Gerade, regelmäßig oder unregelmäßig verlaufend, dünn bis weit geöffnet, horizontal oder vertikal. Sie treten z.B. am Deckenanschluß, in Höhen von Etagendecken und Ecken von Öffnungen (Fenster, Türen), am Dachanschluß und anderen Schwachstellen des Bauwerks auf.

Rissursache

  • Bewegungen und Verformungen durch Zug- und Druckspannung, durch Dehnung und Setzung.
  • Durch Windbelastung.
  • Durch Deckenschub.
  • Durch fehlende Bewegungsfugen.
  • Anschlüsse von Bauteilen oder Baustoffen mit unterschiedlichen Eigenschaften.

C.2 Baugrund bedingte Risse

Baudynamische Risse
Da der Bewegungsablauf dieser Risse häufig nicht einwandfrei abzugrenzen ist, können zusätzlich bautechnische Maßnahmen erforderlich werden. z.B. Einbau von Dehnungsschienen, Ausbilden sichbarer Fugen (Ausspritzen mit geeigneten Fugendichtmassen).


Beschreibung

Bis ins Mauerwerk hinein durchgehende Risse, meist breit aufklaffend.

Rissursache

  • Geologische Setzungen.
  • Verursacht durch Bewegungen des Baugrundes, Erdbeben, Bergbauschäden u. dgl.
  • Erschütterungen durch Straßenverkehr, Bahnverkehr, Luftverkehr u. dgl.

Symbol Erklärung

FUGENARMIERUNG / RISSARMIERUNG

Fugenarmierung im Trockenausbau


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Fugenarmierung bei Betonfertigteilelementen/ Spannbetondecken


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FLÄCHENARMIERUNG

Armierung und Verstärkung von Anstrich- und Beschichtungswerkstoffen


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Armieren statt Mehrfachspachteln - Armierung als Arbeitshilfe


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KOBAU Glasgitter-Fugenband

KOBAU Glasgitter-Fugenband dient zur Armierung von Fugen bei Gipskartonplatten. KOBAU Glasgitter-Fugenband ist schiebefest appretiert, unquellbar und verrottungsbeständig.

KOBAU Glasgitter-Fugenband zeichnet sich durch einfache, saubere Handhabung aus, da es selbstklebend ausgerüstet ist. Die Gitterstruktur ermöglicht eine sichere Durchdringung der Spachtelmasse und sorgt für eine vollständige Auffüllung von Hohlräumen.

Nur innen einsetzbar.

Verarbeitung

Die zu armierende Fläche gemäß VOB, Teil C, DIN 18363, DIN 18350 bzw. BFS-Merkblättern vorbereiten. Der Untergrund muss trocken und staubfrei sein. Gegebenenfalls ist eine Grundierung vorzunehmen. Es gelten die verbindlichen Angaben der Hersteller bzw. Systemanbieter. Anschließend KOBAU Glasgitter-Fugenband mittig über der zu armierenden Fuge abrollen und andrücken. Fugenbandansätze mind. 5 cm überlappen. Im Anschluss geeigneten Füllspachtel durch das Fugenband hindurch auftragen und fachgerecht glätten.

Produktangaben

Technische Daten  
Qualität Glasfasergewebe
Gewicht ca. 64,5 g/m²
Reißfestigkeit Kette 260 N/2,54 cm
Reißfestigkeit Schuss 483 N/2,54 cm
Fadendichte Kette 35,4 Fäden/10 cm
Fadendichte Schuss

Lieferform
35,4 Fäden/10 cm
Rollen der Abmessung: 0,05 m x 20 m = Art.Nr. 160005020
0,05 m x 45 m = Art.Nr. 160005045
0,05 m x 90 m = Art.Nr. 160005090
0,10 m x 45 m = Art.Nr. 160010045
0,10 m x 90 m = Art.Nr. 160010090
(weitere Abmessungen auf Anfrage)

Arbeitsgeräte 
Glättwerkzeug

Materialbedarf 
Fugenfüllmaterial je nach Herstellerangaben

Lagerung 
trocken, kühl, in geschlossenen Räumen

Hinweis 
Weiterführende Arbeiten unter Beachtung der jeweiligen Herstellervorschriften verrichten.

Vorstehende Angaben entsprechen dem derzeitigen Stand der Entwicklung. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Da die Anwendung und Verarbeitung unserer Produkte außerhalb unseres Einflusses liegen und wechselnde Gegebenheiten bei Anwendung, Arbeitsweisen und Werkstoffen eine Abstimmung auf die jeweiligen Arbeitsverhältnisse erfordert, kann eine Rechtsverbindlichkeit aus diesen technischen Informationen nicht abgeleitet werden. Mit dieser Ausgabe verlieren frühere technische Merkblätter ihre Gültigkeit.